EPBD-Update: EU einigt sich auf neue Vorschriften zur Gebäudeenergieeffizienz
In diesem Artikel erwarten Sie folgende Themen:
- Hintergrund des EPBD-Updates
- Die wichtigsten Maßnahmen des EPBD-Updates im Überblick
- Folgen für die Immobilienbranche
- Der zukünftigen Gesetzgebung einen Schritt voraus
Hintergrund des EPBD-Updates
Die bestehende EPBD wurde zuletzt 2018 überarbeitet. Am 15. Dezember 2021 hatte die Europäische Kommission einen Aktualisierungsvorschlag vorgelegt. Dieser Vorschlag ist Teil des „Fit für 55“-Pakets, das darauf hinarbeitet, die EU bis 2050 klimaneutral zu machen.
Warum “Fit für 55”?
Das Paket bezieht sich auf das Ziel der EU, die Netto-Treibhausgasemissionen bis 2030 um min. 55 % zu senken. Dieses Paket ist besonders wichtig, da Gebäude für ca. 39 % der direkten und indirekten energiebedingten Treibhausgasemissionen in der EU verantwortlich sind.
Entsprechend sind 75% der Immobilien in der EU nicht energieeffizient. Daher ist der neue Vorschlag auch ein entscheidender Schritt, um die im Oktober 2020 veröffentlichte Strategie für eine Renovierungswelle umzusetzen. Diese Strategie zielt darauf ab, die jährliche Quote der energetischen Gebäuderenovierung bis 2030 mindestens zu verdoppeln. Außerdem unterstreicht sie die Förderung umfassender Renovierungen.
Die wichtigsten Maßnahmen des EPBD-Updates im Überblick
Die vorgeschlagenen Änderungen beschreiben einen klaren Fahrplan, wie die EU die Emissionen in der Immobilienbranche bis 2030 um mindestens 60 % im Vergleich zu 2015 senken und bis 2050 Klimaneutralität erreichen kann. Die wichtigsten Maßnahmen hierfür sind:
1. Mindestenergieeffizienzstandards (MEPS)
Eine Sanierungspflicht der energetisch schlechtesten Gebäude ist nun nur noch für Nicht-Wohngebäude vorgesehen. Wohngebäude sind hiervon nun ausgeschlossen. Natürlich können Ausnahmen von den MEPS z.B. für historische oder industrielle Gebäude bestimmt werden.
2. Reduktion des Primärenergieverbrauchs
Trotz fehlender Sanierungspflicht für Wohngebäude bleibt das Ziel, Energieverbrauch und CO2-Emissionen zu reduzieren, bestehen. Das Ziel sieht vor, den Energieverbrauch für Wohngebäude bis 2030 um 16 % und bis 2035 um 20-22 % zu senken. Für Nicht-Wohngebäude sollen bis 2030 min. 16 %, bis 2033 um die 26 % der Gebäude mit der schlechtesten Energieeffizienz energetisch saniert werden.
3. Null-Emissionen-Gebäude im Neubau
Ab 2030 sollen alle neu erbauten Gebäude keine Emissionen aus fossilen Brennstoffen aufweisen. Öffentliche Gebäude sollen diesen Standard bereits 2028 erfüllen.
„Auch der öffentliche Gebäudesektor ist jetzt ein sehr wichtiger Faktor, denn er hat eine Vorbildfunktion. Er muss bereits ab 2028 im Neubau Net-Zero sein.“ (Benedict Marzahn, VP Product bei Alasco)
4. Ausstieg aus fossilen Heizsystemen
Ab 2025 soll es in der EU keine Förderung für fossile Heizsysteme mehr geben. Ab 2040 soll ein Verbot für diese Art von Heizungen in Kraft treten. Deutschland hat diese Vorgabe bereits in der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) berücksichtigt.
5. Voraussetzungen für die Solarnutzung
Neubauten und öffentliche Gebäude sollen zukünftig so konzipiert werden, dass sie sich für die Installation von Solaranlagen eignen. Das bezieht sich sowohl auf Fotovoltaik- (Stromerzeugung) als auch auf Solarthermieanlagen (Wärmeerzeugung). Ab 2027 sollen alle öffentlichen Gebäude mit Solaranlagen ausgestattet werden, sofern machbar.
6. Förderung von Renovierungen
Auf EU-Ebene soll eine Reihe von Finanzierungsquellen für Renovierungen zur Verfügung stehen: Kohäsionsfonds, die Aufbau- und Resilienzfazilität und der Klimasozialfonds. Zusätzlich sollen auf nationaler Ebene ebenfalls Gelder zur Renovierungs-Finanzierung bereitstehen.
Folgen für die ImmobilienbrancheÄnderungen schön und gut – doch was bedeutet das konkret für die Akteure in der Immobilienbranche?
„Von nun an muss man sich die Energieeffizienz der Immobilien genauer ansehen und sich fragen: Was für ein Gebäude habe ich? Muss ich da Geld in die Hand nehmen und sanieren? Wird das auch den Marktwert der Immobilien erhöhen und für mich profitabel sein?“ (Benedict Marzahn, VP Product bei Alasco)
Eigentümer müssen also einen Blick auf die Energieeffizienz ihrer Immobilien werfen. Zunächst muss die Analyse einzelner Assets, aber auch ganzer Portfolios stattfinden. Basierend auf den Ergebnissen müssen Eigentümer Investitionen in Form energetischer Sanierungen tätigen, um die Energieeffizienz der Immobilien zu verbessern.
Asset Manager stehen ebenfalls vor der Aufgabe, die Energieeffizienz in den verwalteten Immobilien zu verbessern. Sie müssen Optimierungsmaßnahmen priorisieren, planen und durchführen. Dies bezieht sich z.B. auf die Dämmung und den Austausch alter Heizsysteme. Je nach Standort der Immobilien gibt es zusätzlich spezifische Vorgaben und auch Fördermöglichkeiten, die Asset Manager beachten müssen.
Projektentwickler blicken insbesondere auf neue Anforderungen an ihre Projekte. Sie müssen das Verbot fossiler Heizsysteme sowie die Voraussetzungen für Solarnutzung einkalkulieren. Zusätzlich sollten sie vorausschauend die Energieeffizienzklassen der Immobilien in Entwicklung planen.
Der zukünftigen Gesetzgebung einen Schritt voraus
“Man sieht, dass die Regierung einen klaren Druck ausübt und es nun wirklich zum Gesetz macht, dass die Renovierung bis 2030 stattfinden muss. Wenn man die schlechtesten 16 % bis 2030 renoviert, ist das immer noch eine Menge. Das sind von 3 Millionen Nicht-Wohngebäuden über 400.000 Gebäude. Aber das ist nur eine Seite. Die andere Seite ist, dass die freie Marktwirtschaft auch jene Gebäude über eine Abwertung bestrafen kann, die noch gar nicht oder lange nicht mehr renoviert wurden.“ (Benedict Marzahn, VP Product bei Alasco)
Die Einigung zum EPBD-Update mag zunächst mit Aufwand und Investitionen verbunden sein. Dennoch ebnet sie den Weg zu einer nachhaltigen und wirtschaftlich profitablen Zukunft für die Immobilienbranche in der EU. Um dabei der zukünftigen Gesetzgebung einen Schritt voraus zu sein und drohenden Abwertungen der Immobilien zu entgehen, müssen Optimierungsmaßnahmen JETZT in die Hand genommen werden.
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